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17. November 2024

OMAS dürfen nicht an die Straße

Wie gesagt, die OMAS bereiten immer alles legal vor. Daher auch unsere Anfrage an den Bezirk MItte für eine Erlaubnis, im Januar Plakateaufsteller mit Hinweisen auf die Menschenkette aufzustellen. Es wurde uns jedoch eine Absage erteilt. Auf Nachfrage erhielten wir folgende Begründung:

“Gemäß § 19 Abs. 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) stellt jede Benutzung der öffentlichen Wege, die ihren Gebrauch durch andere dauernd ausschließt oder in den Wegekörper eingreift oder über die Teilnahme am allgemeinen öffentlichen Verkehr (Gemeingebrauch) oder den Anliegergebrauch hinausgeht, eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde. Ein Anspruch auf die Erlaubnis oder auf eine erneute Erteilung der Erlaubnis besteht nicht.  Politische Plakatierung ist grundsätzlich nur einem bestimmten Anwenderkreis zu erlauben. Hierzu zählen politische Parteien aber auch beispielsweise Volksinitiativen und -begehren, die ihrer Definition nach ein Instrument der direkten Demokratie sind und mit denen Bürger selbst Gesetzesentwürfe ins Parlament einbringen können. Die Durchführung von Demonstrationen berechtigt dagegen nicht zur politischen Werbung mit Stellschildern auf öffentlichen Wegeflächen, weder als Veranstaltungs- noch als Sloganwerbung.”

Liest man jedoch den genannten §19 Abs.1 im HWG nach, so ist der kursiv geschriebene Text dort nicht zu finden.

Also wandten wir uns an den Bezirksamtsleiter, der jedoch unsere Anfrage von seiner Sekretärin weiterleiten ließ, von wo es wieder weiter geleitet wurde…. und es am Ende wieder beim gleichen Herrn landete, von dem obiger Bescheid stammte. Dieser gab sich dann richtig Mühe und sandte uns ein 15-seitiges Schreiben, um seine Entscheidung zu begründen. Demnach stammt also nun der untere Text tatsächlich nicht aus dem Gesetz, sondern aus einer sog. Fachanweisung, gültig ab 01.01.2023, von Staatsrat Dr. Alexander von Vogel.

Es ist also kein Gesetz, dass uns die Bewerbung der Menschenkette verbietet, sondern eine interne Anweisung, die wie folgt definiert wird:
“Fachanweisungen (FA) sind allgemeine Verwaltungsvorschriften, die im Einvernehmen mit den Bezirksamtsleitungen unter Beteiligung der Bezirksaufsichtsbehörde von dem Präses (Senatorin bzw. Senator) oder dem Senatssyndicus (Staatsrätin bzw. Staatsrat) der zuständigen Fachbehörde erlassen werden.”

Wir sind weiter im Gespräch mit dem Bezirksamt und halten euch auf dem Laufenden, wie es weiter geht.
Bis dahin werben wir online und mit Flyern, und natürlich Mund-zu-Mund-Propaganda. Und dabei könnt ihr uns alle helfen!

von Maja